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Wie sollte ich mich bei einem Verkehrsunfall verhalten?

1. Anhalten!

  • generell hat Jeder am Unfallort anzuhalten, Ausnahmen gelten nur in Notfällen (beispielsweise wenn ein
    Schwerverletzter versorgt werden muss)
  • eine Flucht vom Unfallort galt nicht als Kavaliersdelikt
  • eventueller Flucht vom Unfallort kostet dies unteranderem Führerschein und Versicherungsschutz und
    bringt obendrein eine empfindliche Strafe ein

2. Sicherung der Unfallstelle und Hilfestellung für die Verletzten!

  • Wenn den Verletzten nicht unmittelbar Gefahr droht, ist zuerst die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern:
  • Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck und Warnleuchte (soweit vorhanden) aufstellen
  • das Warndreieck sollte mind. 100m vor der Unfallstelle aufgestellt werden
  • die geringfügig beschädigten Fahrzeuge sollen unverzüglich an den Straßenrand gefahren werden
  • Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Unfallspuren nicht verwischt oder beseitigt werden
  • der Notwendigkeit von erster Hilfe ist Jederman, besonders aber jeder Unfallbeteiligte, verpflichtet
  • das Unterlassen dieser Hilfeleistung ist strafbar! Im Zweifelsfall ist der Rettungsdienst zu verständigen.3. Ist das Verständigen der Polizei notwendig?

Bei Unfällen mit Sachschäden, Toten und Verletzten ist die Polizei immer zu verständigen (Notruf: 110).
Ebenso sollte die Polizei hinzugerufen werden, wenn es sich bei den Unfallbeteiligten um Personen handelt
die im Ausland wohnen, oder wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt.

4. Austausch von Personalien

Wenn die Polizei nicht hinzugerufen wurde, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien untereinander
austauschen. Die wichtigsten Daten sind unteranderem: Name, Anschrift, Versicherung,
Versicherungsnummer und amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs. Wichtig ist, dass alle Unfallbeteiligten gesetzlich verpflichtet sind, so lange am Unfallort zu bleiben bis die Personalien aller Beteiligten aufgenommen worden sind. Wenn man Fragen zum Verkehrsrecht hat, sollte man sich zwingend mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Für den Fall, dass niemand an der Unfallstelle zu sehen ist, sind Name und Anschrift am Unfallort zu hinterlassen.

5. Versicherung

Die Versicherung ist innerhalb einer Woche schriftlich zu informieren, egal ob man schuldig oder unschuldig
ist. Kam es bei dem Unfall zu einen Todesfall, so ist die Versicherung innerhalb von 48h zu informieren.

Wenn sich alle Unfallbeteiligten an diese Regeln halten, ist ein ruhiger Ablauf eines Unfalls ohne strafrechtliche Folgen sicher.

Posted by Michael
Posted under Versicherungen
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